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Stimmzettelschablonen abrufbar für Volksabstimmung zu Stuttgart 21

Bei der ersten Volksabstimmung in Baden-Württemberg können blinde und sehbehinderte Menschen mit Hilfe einer Stimmzettelschablone ihr Votum barrierefrei abgeben.

Die hohen Hürden für die Volksabstimmung erfordern eine möglichst große Beteiligung der Bürger Baden-Württembergs, um den langjährigen Streit politisch zu beenden und um auf dem Stuttgarter Hauptbahnhof „endlich barrierefrei voranzukommen“. Kostenlose Stimmzettelschablonen und Hörinformationen zur Volksabstimmung können bei den Geschäftsstellen der drei baden-württembergischen Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfevereine angefordert werden:

Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K., Augartenstr. 55, 68165 Mannheim, Tel.: 0621 / 402031, E-Mail: info@bbsvvmk.de

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V., Fritz-Elsas-Straße 38, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711 / 210600, E-Mail: vgs@bsv-wuerttemberg.de

Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e.V., Wölflinstr. 13, 79104 Freiburg, Tel.: 0761 / 36122, E-Mail: info@bsvsb.org



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